
Stadtumbau in Altstadtkernen - Projekte - Altstadtsanierung durch kommunale/gemeinnützige Wohnungsunternehmen - Neuruppiner Wohnungsbaugesellschaft mbH
Direkter Link zu dieser Seite: "http://www.stadtumbauinfo.de/index.html?inhalt=211"
Objekt:
- Altstadtkern Neuruppin
- Altstadtkern wurde nach Stadtbrand 1787 als frühklassizistische Modellstadt wiederaufgebaut, wertvoller Bestand an spätbarocken und frühklassizistischen Bürgerhäusern, vereinzelt auch Gebäude aus der Zeit vor 1787 erhalten
- Größe: 77 Hektar
Bauherr:
- Neuruppiner Wohnungsbaugesellschaft (NWG)
Ausgangslage:
- einerseits
- hoher Instandhaltungs- und Sanierungsbedarf
- andererseits
- wirtschaftliche Verwerfungen nach 1990 (Schließung des Elektrophysikalischen Werkes, Beschäftigungsabbau Feuerlöschgerätewerk)
- Arbeitslosigkeit
- Bevölkerungszahl stagniert bei rund 30.000 Einwohnern
- überdurchschnittlicher Leerstand in der Altstadt (1997: 20 Prozent)
- niedriges Mietniveau (Durchschnittsmiete im Bestand der NWG: 3,98 Euro pro qm , 2007)
- hohe Sanierungskosten bei Altbauten (800 - 3000 Euro pro qm Wohnfläche), können nicht durch Mieterlöse refinanziert werden
- beschränkte Investitionsbereitschaft privater Eigentümer
- geringe Resonanz auf Versuche der NWG, Häuser an Privateigentümer zu verkaufen
- geringe Resonanz auf öffentlich geförderte Modellprojekte zur Eigentumsbildung in Altbauten
- Verfall wertvoller Baudenkmäler (z.B. ältestes Haus der Stadt, Schulzenstraße 6, von 1689 wird durch Privateigentümer dem Verfall überlassen, Baudenkmal in Friedrich-Engels-Straße in Altruppin wurde durch Privateigentümer im September 2007 illegal abgerissen).
Maßnahmen:
- Sanierung von Altbauten durch die Neuruppiner Wohnungsbaugesellschaft mbH (NWG)
- Angebot der sanierten Wohnungen zu günstigen Mieten (maximal 5,50 Euro pro qm)
Konkrete Beispiele:
- Friedrich-Engels-Straße 39-39 b (Friedrichskaserne)
- Entstehungszeit: 1775
- Maßnahmen: Sanierung des Gebäudes durch die NWG, Schaffung von Wohnungen
- Steinstraße 12, Steinstraße 12 a, Kommissionsstraße 1
- Entstehungszeit: um 1800
- Maßnahmen: Sanierung der Gebäude, Schaffung von insgesamt 14 Wohnungen 18 - 66 qm (Steinstraße 12: 7 Wohnungen 26 - 66 qm , Steinstraße 12 a: 4 Wohnungen 18 - 58 qm Kommissionsstraße 1: 3 Wohnungen), Balkonanbau war aufgrund des Denkmalstatus der Gebäude nicht zulässig, Vermietung der Wohnungen für 4,86 Euro Nettokaltmiete
- Kosten: insgesamt: 850.000 Euro, Steinstraße 12: 350.000 Euro
- Bauzeit: 2004 - 15.5.2005
- Virchowstraße 29
- Entstehungszeit: 1899
- Maßnahmen: Sanierung des Gebäudes, Schaffung von 8 Wohnungen 43 - 72 qm
- Kosten: 500.000 Euro
- Bauzeit: 2005
- Franz-Künstler-Straße 9
- Entstehungszeit: um 1900
- Maßnahmen: 2002 - Kauf des Gebäudes durch die NWG, Sanierung des Gebäudes, Schaffung von 9 Zweiraumwohnungen 70 - 76 qm , Anbau von Balkonen an 6 Wohnungen, spezielle Ausstattung der Wohnung für Demenzkranke, Betreuung durch die "Volkssolidarität"
- Bauzeit: 2004
- Bernhard-Brasch-Straße 2
- Entstehungszeit: um 1790
- Maßnahmen: 2002: Versuche der NWG, das Haus Bernhard- Brasch-Straße zu verkaufen, Verkaufsversuche sind gescheitert, Sanierung des Gebäudes, Schaffung von 6 Wohnungen 58 - 96 qm , Schaffung von Parkplätzen im Hofbereich
- Kosten: 679.000 Euro
- Bauzeit: 17.10.2005 - 1.10.2006
- Seestraße 9 a
- Entstehungszeit: 1705
- Maßnahmen: Anfrage durch die NWG, ob für Gebäude Rückübertragungsansprüche bestehen, Auskunft: keine Rückübertragungsansprüche, Sanierung des Gebäudes, nach Sanierung erhielt NWG Auskunft, dass doch Rückübertragungsansprüche bestehen
Finanzierung:
- anfangs: Städtebaufördermittel, Fördermittel für Mod.-Inst-Maßnahmen des Landes Brandenburg
- Problem: Förderbedingungen schränken Vermietbarkeit der sanierten Wohnungen ein
- deshalb: ab 2005: Verzicht auf Fördermittel, stattdessen Eigenmittel (Quersubventionierung durch Gewinn bringende Bestände des industriellen Wohnungsbaus, Fremdmittel)
Ergebnis:
- Rettung von wertvoller Bausubstanz, bis 2007 60 % der Altbaugebäude saniert
- Wohnungsleerstand in der Altstadt von 20 Prozent (1997) auf gut 10 Prozent (2007) gesunken
- weitere Sanierungen scheitern an begrenzter Finanzkraft der NWG und ungünstigen Förderbedingungen (NWG kann von der Förderung durch Sanierungs- und Denkmalabschreibungen keinen Gebrauch machen)
- NWG kann nur ein Einzeldenkmal pro Jahr sanieren
- NWG kann nur Sanierungen finanzieren, die maximal 1800 Euro pro qm Wohnfläche kosten
- weitere Sanierungen scheitern an ungeklärten Eigentumsverhältnissen (Rückübertragungsansprüche)
- wertvolle Baudenkmäler (z.B. August-Bebel-Straße 1, "Prinzenhaus" - frühklassizistisches Wohnpalais von 1801) können aufgrund dieser Probleme nicht saniert werden